Das Tätigkeitsgebiet
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
bedeutet die Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen und grundstücksgleichen Rechten, wie z.B. Erbbaurechten.
Wir beraten Sie gerne bei:
in Form von
Rufen Sie uns unverbindlich an, wenn Sie Fragen zur Immobilienbewertung haben.
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
bedeutet die Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen und grundstücksgleichen Rechten, wie z.B. Erbbaurechten.
Wir beraten Sie gerne bei:
- Kauf oder Verkauf von Immobilien
- Erb-Regelungen
- Trennungs-Auseinandersetzungen
- Auflösung von Gemeinschaften
- Ermittlung von Leibrenten usw.
in Form von
- Gutachten
- Beratungsgesprächen
- sachverständigen Stellungnahmen
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